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Taschengeld

* Ab welchem Alter geben wir unseren Kindern Taschengeld und wieviel?

  • Was alles unser Budget erlaubt? Nicht zu viel! Aber nicht zu wenig!
  • Es ist vom Jugendamt festgelegt.
  • Soll man diese Richtlinien folgen?
  • Was die Kinder von diesem Taschengeld finanzieren können, dürfen und müssen?

Und… wenn die Kinder ihr Taschengeld für „Blödsinn“ ausgeben…vielleicht für wirklich ungesunde Sachen …. Cola, Energiedrinks sind noch harmlos… aber ist es eben nicht der Anfang von Zigaretten, Alkohol und Drogen? …. Vor allem wenn manchmal die Klamotten und das Zimmer nach Rauch stinkt.

Die Richtlinien fürs Taschengeld hat das Jugendamt ausgegeben…. Und wer hilft, wenn wir damit in Probleme geraten? Na? …Selbstverständlich das Jugendamt…. Neulich ging ich ins Zimmer von meinem „Großen“ (15)…. Eigentlich wollte ich die Kleine (6) in ihrem Zimmer anschauen, ob sie zugedeckt ist und ruhig schläft… manchmal muss sie noch einmal aufs Klo etc… Es war, dass mein großer Sohn noch um 23:00 Uhr nochmals auf Klo musste und er hat dabei ein Papierfetzen in seiner Hand versteckt…. Weil ich meistens alleine die Wohnung putze, habe ich ihn befragt, was er in seiner Hand hält und was er damit in der Toilette vorhat. Nicht, dass er es in die Toilette schmeißt und damit noch die Toilette verstopft…. Dabei spürte ich auch starken Zigarettenrauch in der oberen Etage, wo alle vier Kinder in eigenen Zimmer schlafen…

Ich muss es ehrlich zugeben, ich war auch nicht sicher, ob es nicht vom Nachbar oder von uns kommt. Unser Haus hat noch einen Wintergarten und dort habe ich es auch gespürt…

Ganz schön gruselig nee? Also, während mein großer Sohn auf Klo war, wagte ich es mir und ich ging in sein Zimmer. Ich habe dort die Schränke geöffnet, die ich noch nie geöffnet habe…. Also jede Menge… besser gesagt Unmengen von Energie Drinks fand ich. Ich war etwas fassungslos…

Jetzt kommt mein Mann noch ins Bild. Wobei ich es ihm erzählte, befragte er mich ob ich nicht mal in meiner Kindheit so war, dass es OK wäre…. Usw… OK! ABER NICHT AUS MEINEM GELD!! Also dafür gibt es kein Taschengeld!

Aber wieviel Taschengeld ist nochmal in Deutschland vom Jugendamt vorgeschrieben?

Kindesalter Empfohlenes Taschengeld
4 – 5 Jahre 0,5 Euro pro Woche
6 - 7 Jahre 1,50 – 2 Euro pro Woche
8 – 9 Jahre 2 – 3 Euro pro Woche
10 – 11 Jahre 13 – 16 Euro pro Monat
12 – 13 Jahre 18 – 22 Euro pro Monat
14 – 15 Jahre 25 – 30 Euro pro Monat
16 – 17 Jahre 35 – 45 Euro pro Monat
18 Jahre 70 Euro pro Monat

Quelle: https://www.taschengeldtabelle.org/

Ja, hier kann man es gut erkennen, dass selbst die Kleinen 4-5 Jahren schon ein wöchentliches Taschengeld von 50 ct bekommen mussten.

Also, wenn die Kinder mit Geld in den Kindergarten kommen, müssen wir ganz und gar nicht wundern, das Jugendamt hat es vorgeschrieben bzw. empfohlen.

Halt! Den Erzieherinnen ist es Gott sein Dank nicht vorgeschrieben, dass wir aufs Taschengeld von Kindern aufpassen müssen. Also, wenn es im Kindergarten während der Freispielzeit weg ist, dann ist es weg.

Nun tatsächlich gibt es Kinder, die mit Geld in den Kindergarten kommen, sie wissen aber selbst nicht, was sie damit anfangen müssen….

Da frage ich mich wirklich was die Kinder aus diesem Taschengeld finanzieren werden, müssen, können, dürfen und was nicht…..

Keine Angst, hierfür bekommen wir auch Antwort! :

* Spielsachen

  • Süßigkeiten
  • Zeitschriften

Übrigens, wenn man auf der Internetseite (https://www.taschengeldtabelle.org/) auf diese drei Buttons klickt, gelingt man sofort auf Amazon, oder jakoo und anderen ähnlichen Seiten.

Weiter geht’s:

„Auch außerplanmäßige Freizeitaktivitäten wie beispielsweise ein Besuch im Zoo oder im Kino sollten vom Taschengeld bezahlt werden. Demgegenüber ist es anzuraten, dass die notwendigen Ausgaben des Alltags wie etwa Ausgaben für Schulsachen auch weiterhin von den Eltern bezahlt werden und nicht zu Lasten des Taschengelds gehen. Andernfalls besteht nämlich die Gefahr, dass die Kinder an der falschen Stelle sparen und beispielsweise auf den Kauf von Schulsachen verzichten und stattdessen lieber Süßigkeiten kaufen.“ So und jetzt kommt, was für unsere Familie eigentlich überhaupt nicht relevant ist! : Das Deutsche Jugendinstitut (dji) empfiehlt die Vereinbarung eines Budgetgelds ab einem Alter von 14 Jahren, da Jugendliche dann bereits alt genug sind Kaufentscheidungen eigenständig treffen können und in der Lage sind, sich das zur Verfügung gestellte Geld einzuteilen.“

Also…. Noch einmal zurückgekehrt zu unserer Geschichte. Ich ging ins Zimmer von meinem 15 jährigen Sohn, der eigentlich „bereits alt genug“ sein müsste, „Kaufentscheidungen eigenständig treffen zu können“.

Na, und was sehe ich? Der Schrank ist voll mit Energie Drink Dosen, Cola Flaschen, Eis Tee Flaschen.

Nein, Zigaretten, Alkohol und Drogen habe ich nicht gefunden. Ich schrieb nicht, er macht es nicht, ich fand es nur nicht!!

Ja und ich habe überlegt, was mache ich jetzt, weil Taschengeld ja Taschengeld ist, es wäre falsch dies nicht zu geben, schließlich hat es ja das Jugendamt vorgeschrieben😊

Unsere Kinder besitzen vorbildlich ab den 12 Lebensjahren ein Konto mit Bankkarten. Juhu !!! Da kann man Geld monatlich überweisen. Geht ja ganz leicht, man muss per onlinebanking einen Dauerauftrag machen, mit TAN Generator bestätigen und los geht`s.

Ich habe mich immer gefreut, als meine Kinder (drei 11, 13, 15) zusammen mit dem Stadtbus in die Stadtbücherei gefahren sind und haben dann noch etwas in dem nahe gelegenen Elektrogeschäft gekauft…., dann haben sie noch ein Eis geschleckt und den Bus haben sie selber auch bezahlt.

Es war toll! Sie sind selbst darauf gekommen, dass sie mit der Bankkarte kein Eis und kein Döner kaufen können, sie müssen zuerst zur Bank gehen, Geld abheben und so weiter shoppen.

Die Kinder lernen aber sehr schnell und sehr leicht, was sie brauchen, oder schon vorhin von ihren Schulkameraden sahen, kaufen sie auch sehr leicht.

Und es ist wirklich die Wahrheit, wir brauchen die Welt nicht rosa zu bemalen, alle wissen, dass vor den meisten Schulen (ja, auch in Deutschland leider) Drogen verkauft werden.

Und diese weiß ich von meinen eigenen Kindern. Diese Rauschmittel werden nicht selbst von Händler verkauft, sondern von anderen Schülern, die schnell Geld damit verdienen wollen um weitere Drogen zu kaufen.

  • Ich weiß, dass viele Eltern den 15 jährigen zum Geburtstag E-Zigarette kaufen.
  • Ich weiß, dass viele Schüler Alkohol in die Schule nehmen um zu ihrem Geburtstag in der Schultoilette anstoßen können.
  • Ich weiß, dass viele Schüler Waffen von ihren Eltern in die Schule mitnehmen um es den anderen Kindern zu zeigen oder anderen jüngeren Kindern ihre Macht zu zeigen.

Ja, die Welt ist hart und in diesem Fall müssen wir die Fragen stellen, soll ich immer die Regelungen befolgen?

Ich? (in meiner Geschichte)
Ich habe überlegt.
Soll ich den Dauerauftrag stornieren?
Nicht vergessen, ich habe zwei Pubertätskinder, sie sind in sehr guten Kontakt und sie helfen einander mit Geld auch. (Ja, die Kinder leihen auch in der Schule einander Geld aus, bloß jetzt ist aufgrund Corona noch keine Schule für die 8. Klasse)

Also ich habe beschlossen, die Bankkarten von meinen beiden Kindern einzusammeln. So kann ich doch die Vorteile der Vorschriften des Jugendamtes genießen. Die Kinder bekommen nämlich weiterhin ihr Taschengeld, nun ihr Konto beaufsichtige ich, solange sie wieder zur Normalität und Ehrlichkeit zurückkehren können.

de/elternkaffee/taschengeld.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 21:44 von edina